Kennen Sie dies? Sie wollen gern einen Flug mit Ihrer Familie unternehmen, das Wetter auf der Strecke ist nicht so gut. Start- und Landeflugplatz bieten jedoch gute Flugbedingungen. Sie entscheiden sich aufgrund des Streckenwetters gegen einen Flug.
Mit einer En-Route-, oder auch Strecken-Instrumentenberechtigung zeigen Sie dem Wetter unterwegs die rote Karte! Wenn Piloten, die auf der Flugstrecke bisher auf Sichtflugbedingungen angewiesen sind, am Boden bleiben müssen, steigen Sie dennoch in die Luft auf und erreichen trotzdem Ihr Reiseziel.
Voraussetzungen für eine EIR Berechtigung
PPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie
20 Flugstunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit Reinton-Audiometrie
Für den Fall, dass Sie Ihr EIR auch nachts anwenden wollen, benötigen Sie zusätzlich die Nachtflugberechtigung
Die Ausbildung zum CB-IR
80 Unterrichtstunden Theorie als Fernlehrgang mit der eAcademy
15 Flugstunden praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung kann in Abhängigkeit Ihrer bereits vorhandenen Klassenberechtigung sowohl auf einem einmotorigen Flugzeug als auch auf einem mehrmotorigen Flugzeug stattfinden.
Bei EIR für einmotorige Flugzeuge müssen 15 Flugstunden mit einem Fluglehrer absolviert werden.
Bei einem mehrmotorigen Flugzeug müssen hingegen 16 Flugstunden mit einem Fluglehrer geflogen werden, wobei nur 4 Flugstunden auf dem mehrmotorigen Flugzeug beinhaltet sein müssen. Die übrigen 12 Flugstunden können also auf einem einmotorigen Flugzeug geflogen werden.
Einen Teil der erforderlichen Flugstunden kann außerhalb der ATO bereits mit einem Fluglehrer, der für die Instrumentenflugausbildung entsprechend zertifiziert ist, geschult werden. Das Flugzeug muss in diesem Fall für den Instrumentenflugverkehr zugelassen sein. Für einmotorige Flugzeuge können 5 Flugstunden, für mehrmotorige Flugzeuge 6 Flugstunden angerechnet werden. Die 4 Stunden Instrumentenflugausbildung auf mehrmotorigen Flugzeugen können hingegen leider nicht angerechnet werden. Diese müssen im vollen Umfang bei der ATO absolviert werden. Sie können selbstverständlich auch alle Flugstunden unter Aufsicht der Flugschule durchführen.
Haben Sie die bereits 5, bzw. 6 Flugstunden mit einem Lehrer Ihrer Wahl absolviert, führen wir zunächst eine Aufnahmebeurteilung durch, um die Anrechenbarkeit und die Ausbildungserfordernisse festzustellen. Der Ausbildungsumfang beträgt dabei mindestens 10 Flugstunden.
Eine praktische Prüfung schließt diesen Teil der Ausbildung ab. Für eine EIR für mehrmotorige Flugzeuge muss die praktische Prüfung in einem mehrmotorigen Flugzeug abgelegt werden. Für eine EIR für einmotorige Flugzeuge muss die praktische Prüfung in einem einmotorigen Flugzeug abgelegt werden.
Unser Tipp zur Anrechenbarkeit vorhandener Kenntnisse:Sollten Sie bereits eine theoretische Prüfung für eine IR-Berechtigung oder Competency-Based IR- Berechtigung abgelegt haben, wird dies im vollen Umfang angerechnet. Sie benötigen in diesem Fall nur noch die praktische Ausbildung.
Dies gilt ebenso für Lizenzinhaber einer PPL oder CPL gemäß Teil-FCL und einer gültigen IR(A) sind, die gemäß den Anforderungen von Anhang 1 des Chicagoer Übereinkommens von einem Drittstaat ausgestellt wurde. In diesem Fall entfällt auch die praktische Ausbildung. Der Anwärter muss allerdings während der erforderlichen praktischen Prüfung nachweisen, dass er sich theoretische Kenntnisse des Luftfahrtrechts, der Meteorologie und der Flugplanung und Flugdurchführung auf einem angemessenen Niveau angeeignet hat. Zusätzlich muss noch eine Mindestflugerfahrung von mindestens 50 Flugstunden nach Instrumentenflugregeln als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nachgewiesen werden.